Wird Innen- und Hallenbeleuchtung in der Industrie staatlich gefördert?
Die Bundesregierung unterstützt Investitionen für den Einbau von energieeffizienter Beleuchtung in Neubau- und Bestandsgebäuden mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) für Nichtwohngebäude. Die Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Möglich sind diese Förderungen:
- Förderung von 15 % für Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten, Steuerungssysteme, Installation und Inbetriebnahme in Neubau- und Bestandsgebäude
 - Förderung von 50 % für (Beratungs-)Leistungen eines Energieeffizienz-Experten
 - Förderung durch Tilgungszuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei Komplettsanierungen
 
Neben Leuchten und Steuerungstechnik sind Fachplanung und Baubegleitung förderfähig.
Förderfähig bei der Sanierung sind konventionelle Beleuchtungsanlagen (T5, T8) und LED-Beleuchtung, wenn diese älter als 5 Jahre ist. Die neue LED-Beleuchtung muss für mindestens zehn Jahre genutzt werden. Weitere Voraussetzungen sind die Einbindung eines Effizienz-Experten (nach offizieller Expertenliste) und ein Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro netto.
Weitere Informationen
Informationen zur Antragstellung für Nichtwohngebäude beim BAFA:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.html?nn=1463550 https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende.html?nn=1463550Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes:
https://www.energie-effizienz-experten.de/Informationen der KfW:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004863_Infoblatt_BEG_F%C3%B6rderf%C3%A4hige_Ma%C3%9Fnahmen.pdf