Notfallsysteme
Der Zweck einer Notbeleuchtung ist es, bei einem lokalen oder netzweiten Stromausfall für Licht zu sorgen.
Die Einrichtung der Notbeleuchtung muss Folgendes berücksichtigen:
- Fluchtwegsbeschilderung
- Treppen (jede Treppenflucht muss direktes Licht haben)
- Stockwerksänderungen
- Richtungsänderungen des Fluchtwegs
- Korridorkreuzungen
- Erste-Hilfe-Stationen
- Feuermeldestellen oder Feuerschutzausrüstung
- Außerhalb der letzten Ausgangstür und von dort zu einem Evakuierungspunkt
- Rolltreppen und Laufbänder
- Toilettenräume über 8 m² oder Räume mit mehreren Kabinen ohne Oberlicht
- Toilettenräume für Menschen mit Behinderung
- Trafo-, Kontroll- und Technikräume
- Alle anderen in der Risikoanalyse identifizierten Bereiche
- Manuelle Öffnungsmechanismen für elektronisch verriegelte Türen
- Fluchtausrüstung für Menschen mit Behinderung
- Schutzräume und Meldestellen einschließlich Meldepunkte für Behindertentoiletten